Alle tragen etwas bei

Anmeldung und Kosten

Gute Betreuung hat ihren Preis.

Dass der nicht besonders hoch sein muss, zeigt unsere Übersicht.

Entlastungsbetrag durch den Freistaat

Für Kinder über 3 Jahren

Für Kinder über 3 Jahren wird ab September des Kalenderjahres in dem sie drei geworden sind, ein Entlastungsbetrag in Höhe von 100,- € durch den Freistaat Bayern gezahlt. Dieser Betrag geht direkt an die Einrichtung und wird vor Einzug des Kindergartenbeitrages bereits durch die Einrichtung abgezogen.

Für Kinder ab 1 bis 3 Jahren

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für Kinder über 3 Jahren wird der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 einführen. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100,- € pro Kind entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen (und bsp. nicht durch das Jugendamt getragen werden) und die besuchte Einrichtung nach dem BayKiBiG gefördert wird.
Dies ist bei unserer Einrichtung der Fall, sie wird nach dem BayKiBiG gefördert.
Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt.

Das Bayerische Krippengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die nach dem 1. Januar 2017 geboren und bereits ein Jahr alt sind. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.

Den online-Antrag finden Sie hier: 

https://zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php

Ab dem 01.09.2024 (Entlastungsbetrag nicht abgezogen)

  • Bis  5 Stunden Betreuungszeit: 169.- € monatlich
  • Bis  6 Stunden Betreuungszeit: 182.- € monatlich
  • Bis  7 Stunden Betreuungszeit: 196.- € monatlich
  • Bis  8 Stunden Betreuungszeit: 207.- € monatlich
  • Bis  9 Stunden Betreuungszeit: 217.- € monatlich

In diesem Beitrag sind folgende Dinge bereits enthalten:

  • die tägliche Brotzeit am Vormittag
  • Aktivitäten wie z.B. Ponyreiten, Kinderyoga
  • Spielgeld-, Taschentuch- und Verschleißkosten

Der Beitrag wird jährlich überprüft. Der Kindergarten teilt bis zum 15.04. des Jahres mit, ob zum 01.09., also zum kommenden Kindergartenjahr, eine Erhöhung des Beitrages erfolgt und wie hoch diese angesetzt wird.

Geschwisterrabatt

Pro Geschwisterkind gewähren wir einen Geschwisterrabatt von 25%. Dies gilt bereits ab dem ersten Kindergartenkind, sofern ein älteres Geschwisterkind in die Freie Schule Lech-Donau geht. 

Mittagessen

Das Mittagessen kostet 3 € pro Mahlzeit. Es kann täglich nach Bedarf und Geschmack dazugebucht werden. Ihr Kind kann natürlich auch sein eigenes Essen mitbringen. 

Anmeldung

--> zum Anmeldeformular

Aber denken Sie dran: Dies ist lediglich eine unverbindliche Aufnahmevormerkung. Sie wird erst mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages offiziell. Wir freuen uns auf das persönliche Gespräch mit Ihnen.

Aktuelle Stellenangebote siehe unter "Stellenangebote"